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Elterninfo

Einheitliche Vorgehensweise bei Erkrankung eines Kindes

 

Eltern

 

1. telefonische Abmeldung durch Eltern unter 033609-708 bis 08.00 Uhr

 

2. Nach Rückkehr in die Schule (1. Tag!!!) muss eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern erfolgen

 

3. Ansteckende Krankheiten und Läuse teilen die Eltern der Schule mit.

 

4. In der Regel erfolgt eine Sportbefreiung durch ein ärztliches Attest. In Ausnahmefällen können Eltern eine kurzfristige Sportbefreiung schriftlich erbitten.

 

Klassenlehrerinnen/Klassenlehrer

 

1. Fehltage werden wöchentlich in weBBschule erfasst

- Bedingung: Im Klassenbuch müssen die fehlenden Schülerinnen und Schüler erfasst sein!

 

2. nach 15 Fehltagen erfolgt die Herausgabe des Elternbriefes aus weBBschule

- erfolgt nicht bei Krankenhausaufenthalten, Kuren oder chronischen Erkrankungen

 

Schulleitung

 

1. Nach der Herausgabe des Elternbriefes aus weBBschule behält die Schulleitung diese Kinder im Blick und entscheidet bei weiterem massiven Fehlen in Absprache mit der Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer über die Verschickung eines weiteren Briefes mit der dauerhaften Entschuldigung durch einen Krankenschein.

 

Eltern/Kinder

 

1. Wenn das Kind krank ist, steht die Genesung erst einmal im Vordergrund.

 

2. Die Verantwortung für das Einholen von Hausaufgaben und Mitschriften sowie für das Nachholen des Unterrichtsstoffes liegt in der Verantwortung der Eltern.

 

3. In den Klassen 1 bis 3 kommen die Eltern nach Absprache mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer in die Schule und holen die Sachen ab. Eine Anmeldung erfolgt im Sekretariat.

 

4. In den Klassen 4 bis 6 sind die Kinder selbst verantwortlich für das Einholen des versäumten Unterrichtsstoffes, von Hausaufgaben sowie von Mitschriften.

 

5. Hat ein Kind durch seine Abwesenheit schriftliche Lernerfolgskontrollen oder Klassenarbeiten versäumt, wird ein Nachschreibetermin festgelegt.